einer Ensemblewirkung der Liegenschaften Nr. 22 und 24 ging im Übrigen auch die Fachberatung Baugestaltung in ihrem Bericht vom 9. April 2015 aus.19 Dass das Standortgebäude selbst nicht im Bauinventar verzeichnet ist, ändert nichts am wahrnehmbaren Gesamtbild bzw. Zusammenspiel der betreffenden Gebäude mit ihren zusammenhängenden Grünräumen. Gleiches gilt für den Umstand, wonach die Bauten nördlich des Standortgebäudes, auf der gegenüberliegenden Strassenseite, einen anderen Stil als die Altbebauung aufweisen.