Nach Ansicht der OLK hätte die geplante Mobilfunkantenne insgesamt einen unverhältnismässig negativen Einfluss auf das Orts- und Landschaftsbild zwischen Oberund Unterwohlen. Sie beantragt deshalb, dem Bauvorhaben den Bauabschlag zu erteilen. Im Übrigen weist sie darauf hin, es sei inkonsistent und sachlich nicht nachvollziehbar, dass die Fachberatung Baugestaltung einen Standort auf der Ostseite des Dachfirsts als «ortsbaulich verträglich» erachte, nachdem diese das ursprüngliche Projekt zweimal mit dem Hinweis auf die hohe ortsbildprägende Bedeutung des betreffenden Gebäudes abgelehnt habe.