In seiner Gesamtform sei das gross dimensionierte Teilwalmdach aber nach wie vor aussagekräftig. Das technische Gestänge einer Mobilfunkanlage stelle jedoch eine andere Kategorie dar und würde die bis anhin nach wie vor geschlossen wirkende Gesamterscheinung stark tangieren. Daran ändere auch der Umstand nichts, wonach die Antenne im Vergleich zum ursprünglichen Projekt versetzt und in der Höhe geringfügig reduziert worden sei. Eine Mobilfunkantenne auf einem so markanten, exponiert platzierten Dach wie jenem des Standortgebäudes, würde eindeutig als Störfaktor wahrgenommen.