dies gelte in besonderem Masse bezüglich des Nachbargebäudes G.________strasse 22. Der Umstand, wonach das Standortgebäude selbst nicht denkmalgeschützt sei, bedeute im Übrigen nicht, dass das Objekt automatisch ohne jeglichen Eigenwert oder ohne ortsbildliche Qualitäten wäre. Folgerichtig sei es denn auch, wie die benachbarten als erhaltenswert eingestuften Gebäude, der Dorfzone DZ 2 zugewiesen.