29b fünftes Lemma mit weiteren Hinweisen. 12 BGer 1C_49/2015 vom 9.12.2015, E. 4.3. RA Nr. 110/2018/106 8 4 m. Die drei Antennenkörper sollen im oberen und die beiden Richtfunkantennen im unteren Bereich des Mastes befestigt werden. Weitere technische Einrichtungen sind schliesslich im Innern bzw. Dachstock des Gebäudes vorgesehen.