Ein Bauabschlag aus ästhetischen Gründen setzt daher voraus, dass der beeinträchtigten Umgebung, Silhouette oder Horizontlinie erhöhte Schutzwürdigkeit zukommt.11 Diesen Umständen ist bei der Beurteilung gebührend Rechnung zu tragen. Auch das Bundesgericht betont, dass die Anwendung einer Ästhetikbestimmung bundesrechtwidrig sein kann, wenn damit jeglicher Bau von Mobilfunkantennen in einem Dorf verhindert wird.12