Da die Mobilfunkanlage in der Mitte der östlichen Dachhälfte geplant sei, würde sie schliesslich auch nicht die bestehende Dachsymmetrie stören. Selbst wenn aber ein Eingriff in die Dachsymmetrie vorläge, würde dieser nicht den Gesamteindruck des Standortgebäudes beeinträchtigen. Im Übrigen sei das Bauvorhaben mit der Fachberatung Baugestaltung bereits von einer leistungsfähigen, örtlichen Fachstelle beurteilt worden, was einen Beizug der OLK ausschliesse.