Die geplante Mobilfunkanlage sei von der G.________strasse schliesslich auch dann nur eingeschränkt einsehbar, wenn die bestehenden Bäume nicht vorhanden wären. So würde die Mobilfunkanlage aufgrund ihrer Anordnung auf der Ostseite des Daches auch von der westlichen Dachhälfte abgedeckt werden. Ferner überrage die Antenne den First bloss um 4 m, was bei einer Firsthöhe von 11.5 m nicht zu einer markanten Erscheinung, sondern zu einer ästhetisch zufriedenstellenden Lösung führe. Da die Mobilfunkanlage in der Mitte der östlichen Dachhälfte geplant sei, würde sie schliesslich auch nicht die bestehende Dachsymmetrie stören.