b) Die Beschwerdeführenden rügen, die Antenne wirke sich aufgrund ihres exponierten Standorts auf dem Dach einer ortsbildprägenden Baute nach wie vor negativ auf das Ortsbild aus und führe nicht zu einer guten Gesamtwirkung. Daran würden auch die auf der Bauparzelle vorhandenen Bäume nichts ändern. So sei nur die Hälfte des Baugrundstücks entlang der G.________strasse überhaupt mit Bäumen bewachsen. Bei den meisten Bäumen handle es sich zudem um Niederstammfruchtbäume, die einerseits zwischen Herbst und Frühjahr kein Laub tragen würden und andererseits von der geplanten Antenne deutlich überragt würden.