die Fachberatung Baugestaltung hat im Vorfeld des am 4. Juni 2015 eingereichten Baugesuchs mehrmals zum Bauvorhaben Stellung genommen. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zum Ergebnis des Beweisverfahrens sowie zur Projektänderung zu äussern bzw. Schlussbemerkungen einzureichen. Die Beschwerdegegnerin beantragt, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. Die Gemeinde beantragt, die Beschwerde sei abzuweisen und der angefochtene Entscheid sei zu bestätigen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und