2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 23. Juli 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, der Gesamtentscheid vom 20. Juni 2018 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Sie machen insbesondere geltend, das Bauvorhaben beeinträchtige das Ortsbild und es fehle der korrekte Nachweis, wonach die Mobilfunkanlage die massgebenden Anlagegrenzwerte bei allen Orten mit empfindlicher Nutzung einhalte.