soll – wie auch das Dachflächenfenster mit Notausstieg – auf bzw. in der ostseitigen Dachfläche des ehemaligen Bauernhauses G.________strasse 24, Parzelle Wohlen bei Bern Grundbuchblatt Nr. H.________, erstellt werden. Der Mast (ohne Blitzschutz) soll den Dachfirst um 4 m überragen. Die Parzelle liegt in der Dorfzone 2-geschossig (DZ 2). Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 20. Juni 2018 bewilligte die Gemeinde das Bauvorhaben.