betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Wohlen vom 20. Juni 2018 (Baugesuch Nr. 35/15; Mobilfunkanlage) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 4. Juni 2015 bei der Gemeinde Wohlen ein Baugesuch (datiert vom 19. April 2013) ein für die Installation einer neuen Mobilfunkanlage mit entsprechender technischer Einrichtung sowie den Einbau eines Dachflächenfensters mit Notausstieg. Der Antennenmast mit drei Antennenkörpern und zwei Richtfunkantennen RA Nr. 110/2018/106 2