ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION RA Nr. 110/2018/106 Bern, 25. Juli 2019 Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2019/280 vom 28.9.2020). in der Beschwerdesache zwischen Herrn A.________ und 33 weiteren Beschwerdeführenden alle vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. B.________ und C.________ Beschwerdegegnerin vertreten durch Herrn Rechtsanwalt D.________ sowie Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Wohlen, Departement Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen