d) Mit Verfügung vom 20. Februar 2018 hat die Gemeinde den Beschwerdeführenden den Fachbericht der F.________ Ingenieure sowie das Lastenausgleichsbegehren eines Nachbarn zustellt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde den Beschwerdeführenden eine Stunde Aufwand à Fr. 100.00 verrechnet. Die Beschwerdeführenden machen geltend, wenn die Gemeinde über die Eigentumsverhältnisse der Kanalisation Bescheid gewusst hätte, wäre kein Lastenausgleichsverfahren notwendig gewesen.