c) Die Gemeinde hat das Baugesuch der Beschwerdeführenden vom 30. November 2016 zurückgewiesen, insbesondere da sich die ursprünglich vorgesehene Stützmauer im Strassenabstand befunden hat. Die Beschwerdeführenden haben ihr Projekt entsprechend angepasst und am 18. Dezember 2017 neue Pläne eingereicht. Dafür erhob die Gemeinde eine Gebühr von pauschal Fr. 50.00. Die Beschwerdeführenden machen geltend, bei der Frage, ob die Stützmauer bis an die Grundstückgrenze gebaut werden dürfe, handle es sich nicht um einen offensichtlichen Mangel. Dementsprechend hätte dieser nicht zur Rückweisung führen dürfen und die Gebühr von Fr. 50.00 sei zu streichen.