b) Für die koordinierte materielle und formelle Prüfung auferlegte die Gemeinde den Beschwerdeführenden Gebühren von Fr. 350.00, die auf einem Aufwand von 3.5 Stunden basieren. Die Beschwerdeführenden behaupten, diese Gebühr sei überhöht, da die Gemeinde unnötigen Aufwand generiert habe. Insbesondere habe sie fälschlicherweise ein Lastenausgleichsverfahren eröffnet und in diesem Zusammenhang Abklärungen vorgenommen. Darum sei die Gebühr um Fr. 200.00 zu reduzieren.