d) Die Beschwerdeführenden haben am 24. Januar 2017 eine zweite Voranfrage eingereicht. Der Gemeinderat besprach das revidierte Bauvorhaben formell und materiell und schätzte es positiv ein.17 Dafür hat die Gemeinde den Beschwerdeführenden eine Gebühr von Fr. 50.00 berechnet. Die Beschwerdeführenden machen geltend, die Vorprüfung sei auf das treuwidrige Verhalten der Gemeinde anlässlich der Besprechung vom Mai 2016 zurückzuführen. Daher sei diese Gebühr ebenfalls zu streichen.