c) Am 12. Mai 2016 fand eine weitere Besprechung zwischen der Gemeinde und dem Beschwerdeführer statt. Dafür macht die Gemeinde einen Aufwand von 0.75 Stunden à Fr. 100.00 geltend. Die Beschwerdeführenden entgegnen, sie hätten zum damaligen Zeitpunkt ein Projekt mit einer Staffelung von 12.51 m anstatt 12.15 m präsentiert. Obwohl ein solches Projekt gemäss der internen Aktennotiz "zähneknirschend" hätte bewilligt werden müssen, habe die Gemeinde zum damaligen Zeitpunkt behauptet, auch dieses Projekt sei nicht bewilligungsfähig. Die Gemeinde habe sich damit treuwidrig verhalten. Dementsprechend sei die Gebühr für die Eröffnung der nachweislich bewusst falschen Auskunft zu streichen.