Insbesondere hat die Bauherrschaft mit einem Nachfragen bei drei verschiedenen Stellen und dem damit verbundenen Aufwand von insgesamt fünf Stunden nicht zu rechnen. Dementsprechend kann vorliegend nicht der gesamte von der Gemeinde generierte Aufwand der Bauherrschaft auferlegt werden. Unter Berücksichtigung der sich stellenden Frage erscheint ein Aufwand von drei Stunden für die interne Klärung einer Voranfrage ausreichend. Für den darüber hinausgehende Aufwand und die entsprechenden Auslagen hat die Gemeinde selber aufzukommen. Dementsprechend ist die von der Gemeinde erhobene Gebühr für diese Aufwendungen von Fr. 500.00, um Fr. 200.00, auf Fr. 300.00 zu reduzieren.