Eine Voranfrage bezweckt die Klärung einer Rechtsfrage vor dem Einreichen des eigentlichen Baugesuchs.16 Der damit verbundene Aufwand darf grundsätzlich den rechtssuchenden Personen auferlegt werden. Eine gemeindeinterne Abklärung kann ohne Weiteres auch ein Telefonat an eine übergeordnete Verwaltungseinheit oder an eine Fachstelle umfassen. Auch das Nachfragen bei der gemeindeinternen Planungsabteilung oder bei einem Planungsbüro, das mit der Ausarbeitung der kommunalen baurechtlichen Grundordnung beauftragt war, kann davon erfasst sein.