Gemäss der Gebührenaufstellung der Gemeinde setzt sich der Aufwand von fünf Stunden sowohl aus rechtlichen Abklärungen bezüglich der Messweise des Gebäudes als auch für interne Besprechungen sowie einer Sitzung des Gemeinderats zusammen. Die Gemeinde erkundigte sich sowohl beim Amt für Gemeinden und Raumordnung wie auch beim Regierungsstatthalteramt nach deren Auffassung.12 Zudem beauftragte sie ein Planungsbüro mit der Beantwortung der Frage, wie die Gebäudelänge zu messen sei. Schliesslich diskutierte der Gemeinderat das Bauvorhaben anlässlich der Sitzung vom 2. Mai 2016.13