Die Beschwerdeführenden machen jedoch geltend, die vorinstanzlichen Gebühren von insgesamt Fr. 3'816.00 seien zu hoch. Sie beantragen die Reduktion der Gebühren auf Fr. 2'114.60, eventualiter auf Fr. 2'127.50. 7 Tschannen/Zimmerli/Müller, a.a.O., § 58 Rz. 19. 8 Gebührenreglement der Gemeinde Rumisberg vom 3. Juni 2013 (GebR). 9 Gebührentarif zum Gebührenreglement der Gemeinde Rumisberg vom 5. Dezember 2016 (GebT). 10 Vgl. Vorakten pag. 52. RA Nr. 110/2018/102 5 3. Vorinstanzliche Gebühren für die Voranfragen