Die Gebühren nach Aufwand werden nach dem Zeitaufwand berechnet, der für die konkrete Dienstleistung erforderlich ist. Der Zeitaufwand ergibt sich aus den Rapporten (Art. 4 Abs. 3 GebR). Bei der Bearbeitung von Baugesuchen und Voranfragen werden die Gebühren je nach Tätigkeit pauschal oder nach Aufwand berechnet (vgl. Art. 29 ff. GebR).