2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 16. Juli 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Kostenverfügung und die Festsetzung der Gebühr auf Fr. 2'114.60, eventualiter auf Fr. 2'127.50. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und gab der Gemeinde Rumisberg die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Beschwerde einzureichen. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und