Mit E-Mail vom 18. Juni 2018 baten die Beschwerdeführenden die Gemeinde, die Position 2 der Gebührenzusammenstellung (rechtliche Abklärungen etc.) zu dokumentieren. Zudem fragten sie nach, aus was für Abklärungen sich die Kosten für die Bewilligung der Grundstückentwässerung zusammensetzten. Mit Schreiben vom 21. Juni 2018 erklärte die Gemeinde, sie habe die Gebühr für die Gewässerschutzbewilligung nicht korrekt berechnet und liess den Beschwerdeführenden eine neue Baubewilligung mit der revidierten Kostenverfügung im Umfang von Fr. 3'816.00 zukommen.