1. Im März 2016 reichten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde Rumisberg eine Voranfrage für den Bau eines Einfamilienhauses ein. Anlässlich einer Besprechung am 12. Mai 2016 erklärte die Gemeinde gegenüber dem Beschwerdeführer, das eingereichte Projekt entspreche hinsichtlich der Gebäudelänge nicht der Skizze gemäss Baureglement und sei so kaum bewilligungsfähig. Am 24. Januar 2017 reichten die Beschwerdeführenden erneut eine Voranfrage ein. Mit E-Mail vom 9. Februar 2017 teilte die Gemeinde den Beschwerdeführenden mit, sie könne das Bauvorhaben nun positiv einschätzen.