keinen Anspruch auf vollkommene Geruchsfreiheit ableiten, denn dies wäre beim Betrieb der Pelletheizung technisch und betrieblich nicht möglich. Die Verknüpfung einer Baubewilligung mit Auflagen kommt nur in Betracht, wenn ein Bauvorhaben je nach seiner Gestaltung oder Einrichtung oder je nach Art der Nutzung oder Betriebsführung gesetzeskonform oder gesetzeswidrig sein kann. Das streitige Vorhaben hält die gesetzlichen Vorgaben auch ohne die von den Beschwerdeführenden beantragten Auflagen ein. Die Baubewilligung ist daher ohne diese Auflagen zu erteilen. 4. Vorzeitiger Baubeginn