Bewirkt würde lediglich, dass Immissionen an anderen Standorten bzw. bei anderen Betroffenen auftreten. Die Beschwerdegegnerin führt dazu aus, infolge der Hanglage der Bauparzellen sei der Standort des Kamins so gewählt worden, dass er sich möglichst am höchsten Punkt der Siedlung befinde. Dies kann anhand des Plans "Fassaden" nachvollzogen werden. Eine Verschiebung in ein anderes Haus würde daher bewirken, dass der Kamin an einem weniger hoch gelegenen Standort errichtet würde. Die Verschiebung würde daher zwar möglicherweise für die Beschwerdeführenden Vorteile bringen, dem Sinn und Zweck der Luftreinhaltevorschriften aber nicht dienen, sondern eher zuwiderlaufen.