Nach den Plänen liegt das Gebäude der Beschwerdeführenden nicht innerhalb dieses Radius. Entsprechend kann dessen First nicht als Immissionsniveau gelten, d.h. es besteht keine Vorschrift, dass der Kamin den First des Gebäudes der Beschwerdeführenden überragen muss. Die Kaminhöhe gemäss Bauplänen entspricht den Vorschriften.