Das beco hat in seinem Fachbericht festgehalten, die in den Baugesuchsunterlagen angegebene Kaminhöhe von 1 m über First entspreche den Vorgaben der Kamin- Empfehlung. Gemeint ist der First des Bauprojekts. Nach der erwähnten Ziff. 4.2 der Kamin-Empfehlungen muss ein Kamin zudem das Immissionsniveau um 1 m überragen. Das Immissionsniveau bestimmt sich bei einer Holzfeuerungsanlage mit einer Leistung von 100 kW innerhalb eines Kreises von 15 m Radius um die Kaminmündung.19 Nach den Plänen liegt das Gebäude der Beschwerdeführenden nicht innerhalb dieses Radius.