der Kamin-Empfehlungen. Danach muss der Kamin den höchsten Gebäudeteil (z.B. Dachfirst) um mindestens 1 m, die Gebäudehöhe um das 0,2-fache der Gebäudebreite, höchstens jedoch um 5 m oder das Immissionsniveau um 1 m überragen, wobei der höchste dieser Werte als Minimalwert gilt. Art. 89 Abs. 3 BauV18 erklärt diese Kamin-Empfehlungen als verbindlich.