d) Die Beschwerdeführenden weisen darauf hin, dass der streitige Kamin nicht über den First ihres Hauses hinausrage. Die Emissionen müssen in der Regel durch Kamine oder Abluftkanäle über Dach ausgestossen werden (Art. 6 Abs. 2 LRV). Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat Empfehlungen über die "Mindesthöhe von Kaminen über Dach" (Kamin-Empfehlungen)16 herausgegeben. Die erforderliche Kaminhöhe richtet sich für die vorgesehene Pelletheizung mit einer Leistung von 100 kW17 nach den Bestimmungen von Ziff. 4.2 der Kamin-Empfehlungen.