Das beco hat in seinem Fachbericht darauf hingewiesen, dass die streitige Heizanlage die Emissionsbegrenzungen der LRV einhalten muss und dass dies mit einer Abnahmemessung und mit periodischen Messungen überprüft werden muss. Der angefochtene Entscheid erklärt diesen Fachbericht zum integrierenden Bestandteil. Damit wird die Beschwerdegegnerin zur Einhaltung der Emissionsvorschriften für Schadstoffe verpflichtet. Anzeichen dafür, dass diese mit der streitigen Heizung überschritten werden, bestehen nicht und werden auch von den Beschwerdeführenden nicht behauptet. Mit den vorgeschriebenen Messungen gemäss Fachbericht Immissionsschutz wird sichergestellt,