Eventuell sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, jegliche Geruchsbelästigung der Beschwerdeführenden zu vermeiden resp. den entsprechenden Nachweis zu erbringen. 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet5, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt verzichtete unter Verweis auf die Akten auf eine Stellungnahme. Auch die Gemeinde Fraubrunnen verzichtete auf Äusserungen zur Beschwerde. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen