Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland holte im Baubewilligungsverfahren einen Fachbericht des beco2 zum Thema Immissionsschutz ein, welcher insbesondere auch die Pelletheizung behandelt. Danach müssen die Emissionsbegrenzungen nach Ziff. 52 von Anhang 3 LRV3 eingehalten werden. Die im Bauprojekt vorgesehene Kaminhöhe von 1 m über First entspreche den einschlägigen Empfehlungen. Bei der Konstruktion der Feuerungsanlage müsse eine geeignete Stelle für Emissionsmessungen geschaffen werden. Die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen müsse mit einer Abnahmemessung und anschliessend mit periodischen Messungen überprüft werden.4