I. Sachverhalt 1. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland bewilligte der D.________ AG / E.________ AG mit Gesamtbauentscheid vom 30. April 2015 den Rückbau des bestehenden Wohnhauses und aller Nebenbauten, das Verlegen der bestehenden RA Nr. 110/2017/9 2 Wasser- und Abwasserleitung sowie den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern (Häuser A, B, C und D) mit Tiefgarage auf den Parzellen Fraubrunnen Grundbuchblatt Nrn. F.________ und G.________. Die Parzellen liegen in der Dorfkernzone DK2. Diese Baubewilligung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.