c) Im vorliegenden Fall geht es um die Beurteilung eines nachträglichen Baugesuchs und allfällige Wiederherstellungsmassnahmen. Es besteht grundsätzlich ein öffentliches Interesse an der zügigen Behandlung eines solchen Verfahrens, insbesondere wenn ein Bauvorhaben nicht bewilligt werden kann. Das Verfahren dauert bereits seit November 2015 an. Spätestens seit der negativen Beurteilung des Bauvorhabens durch die KDP vom 1. Juli 2016 weiss die Beschwerdeführerin um die Konflikte mit den Vorschriften für Baudenkmäler. Die Voraussetzungen für die Sistierung des Verfahrens sind nicht erfüllt. Der Antrag auf Sistierung des Verfahrens wird daher abgewiesen. 10. Verfahrenskosten