stehen, aus gestalterischer Perspektive nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führen. Die sofortige Entfernung der Holzverschalung ist daher nicht geeignet, die Ziele des Ortsbildschutzes zu erreichen. Eine entsprechende Anordnung wäre unverhältnismässig. Es erscheint verhältnismässig, die Holzverschalung im gleichen Zeitpunkt zu entfernen, wie die sich dahinter befindenden Geräte. Damit kann den Anliegen des Denkmalschutzes genügend Rechnung getragen werden, da die Verschalung nur temporär geduldet wird.