d) Die Umnutzung der Schlossbergliegenschaften wurde ursprünglich sorgfältig geplant. Eine Expertengruppe begleitete das Projekt. Bereits am Anfang hielten die Beteiligten im Schlussbericht zum Gutachterverfahren fest, Projektänderungen könnten je nachdem notwendig sein. Ob diese baubewilligungspflichtig seien, hänge von den Entscheiden des Regierungsstatthalteramts ab.38 Der Präsident der Beschwerdeführerin hat dieses Dokument damals mitunterzeichnet. Ihr musste daher bewusst sein, dass Abweichungen vom ursprünglichen Projekt heikel und nur nach Rücksprache mit den entsprechenden Behörden möglich sind. Ihr war auch bekannt, dass dafür das Regierungsstatthalteramt zuständig ist.