c) Die Mauer, die den Gefängnishof auf der Nordseite begrenzt und an die der umstrittene Holzverschlag angebaut ist, ist im Bauinventar der Stadt Thun als schützenswert verzeichnet.30 Der RRB vom 20. September 2006 stellt sämtliche Wehr- und Einfriedungsmauern, und damit auch die genannte Mauer, unter Schutz. Auch im ISOS ist die gesamte Stadtmauer als Einzelelement erwähnt und Anhang 4 GBR erwähnt die Mauer als prägendes Element des Altstadtgebietes A I (Schlossberg). Die historische Mauer hat daher eine wichtige Bedeutung. Sie ist ein prägendes Merkmal des Schlossbergs und muss, wie die KDP ausführt, sichtbar bleiben.