Daran würde auch die Entfernung der horizontalen Latten nichts ändern. Hinsichtlich einer allfälligen Verkleinerung des Verschlags hielt der Vertreter der KDP fest, es müssten mehrere Punkte beachtet werden. Erstens müssten der Wehrgang sowie die Mauer grösstenteils sichtbar bleiben. Zweitens seien die Grösse, die Höhe und die Tiefe eines Schopfs relevant. Auch die Materialisierung sei genauer zu prüfen.29 29 Protokoll des Augenscheins vom 1. Dezember 2017, S. 10 f. RA Nr. 110/2017/99 16