einerseits den Standort und andererseits die Gestaltung. Wenn die Entsorgung im Gefängnishof erfolgen solle, dann sei die gewählte Ecke der richtige Ort. Aus denkmalpflegerischer Perspektive sei aber der ursprüngliche Standort im Schlosshof deutlich besser. Problematisch sei aber auch die Ausführung und Gestaltung. Die Burggräben seien früher benutzt worden für Gärten und Ställe mit Tieren. Daher sei nicht ausgeschlossen, im Gefängnishof bzw. dem aufgeschütteten Burggraben einen Unterstand zu bauen. Staketen seien beispielsweise früher verwendet worden, jedoch sei die zweistufige Verschalung zu massig. Daran würde auch die Entfernung der horizontalen Latten nichts ändern.