b) Die KDP hielt in ihrem Amtsbericht vom 1. Juli 2016 fest, ein Verschlag unter dem ehemaligen Wehrgang sei nicht per se ausgeschlossen. Es könne allerdings nicht sein, dass ein solcher Verschlag derart prominent und massiv ausgeführt werde. Er müsse vielmehr klar hinter die Flucht des Wehrgangs zurücktreten und in seiner Ausgestaltung deutlich feingliedriger sein. Entscheidend sei zudem die Frage, ob die Entsorgung überhaupt im Gefängnishof stattfinden müsse. Am Augenschein vom 1. Dezember 2017 führte der Leiter der KDP dazu aus, man müsse die Sache zweistufig betrachten; einerseits den Standort und andererseits die Gestaltung.