Die Beschwerdeführerin führt dazu aus, zum heutigen Betrieb gehöre eine einigermassen stilvolle Entsorgung und Wegführung der Wäsche. Der von Museumsbesuchern und Gästen frequentierte Schlosshof sei dafür ungeeignet. Zudem bestehe ein öffentliches Interesse daran, im Schlosshof eine öffentliche Toilette zu erstellen. Eine solche sei nun im Bogengang geplant, wo die Lagerung der Restaurantabfälle bewilligt worden sei. Dort wo das Wäschelager vorgesehen gewesen sei, befinde sich heute ein Elektrik- und Technikraum. Die Situation im Bereich des Verschlags sei nicht besonders schutzwürdig; der Wehrgang / Balkon müsse erst nach 1885 errichtet worden sein.