7. Bewilligungsfähigkeit des Holzverschlags im Gefängnishof a) Die Beschwerdeführerin beantragt weiter die Bewilligung für einen im Gefängnishof erstellten Holzverschlag. Dieser ist auf der Nordseite des Hofes unter einem ehemaligen Wehrgang an eine Wehrmauer angebaut und verdeckt die zum Wehrgang führende Treppe. Der Verschlag weist eine Höhe von 2.6 m und eine Länge von insgesamt 8.9 m auf. Über eine Breite von 1.7 m ist er zudem übers Eck gebaut. Er ist aus Holz angefertigt und in einzelne Elemente aufgeteilt. Jedes der Elemente besteht aus einem Rahmen, horizontalem Kantholz sowie vertikalem Lattenrost.