Im Plan des Bauinventars, der den Schlossberg und die Hauptgasse zeigt, ist auch der südliche Teil der Steinbrücke als schützenswertes Denkmal eingezeichnet.23 Es handelt sich dabei um jenen Teil der Brücke, in deren Brückenbogen die umstrittene Holzverschalung eingebaut wurde. Der Hauptzugang mit Torturm und Brückenbogen ist nicht nur denkmalgeschützt und aus denkmalpflegerischer Sicht ein wichtiger Teil der Schlossanlage; es handelt sich auch um ein sehr bedeutsames prägendes Element im Sinne von Art. 5 und Art. 32 GBR.