c) Diese Beurteilung der KDP überzeugt. Der Hauptzugang zum Schloss mit dem Torturm ist ein wichtiges Element der Schlossanlage. Der Torturm ist sowohl im Bauinventar der Stadt Thun als schützenswertes Baudenkmal verzeichnet als auch im RRB vom 20. September 2006 als Schutzobjekt erwähnt. Das Bauinventar hält fest, der Zugang zum Schloss erfolge über einen teilweise zugeschütteten Graben durch den Torturm. Über dessen Torbogen befänden sich die Schlitze für die Zugbrücken-Balken. Im Plan des Bauinventars, der den Schlossberg und die Hauptgasse zeigt, ist auch der südliche Teil der Steinbrücke als schützenswertes Denkmal eingezeichnet.23