b) Die KDP hielt in ihrem Amtsbericht vom 1. Juli 2016 fest, die Ausführung des Holzverschlags sei in keiner Art und Weise bewilligungsfähig. Der Holzverschlag müsse deutlich hinter die obere Mauerkante zurückversetzt werden, so dass der Brückenbogen in seiner Gesamtheit frei sichtbar bleibe. Anlässlich des Augenscheins vom 1. Dezember 2017 erläuterte der Leiter der KDP die Eingangssituation sei als Gesamtes zu betrachten. Die Konstruktion des Torturms deute klar an, dass schon immer eine Brücke vorhanden gewesen sei. Es sei aus anderen Beispielen bekannt, dass eine frühe Holzbrücke durch eine Steinbrücke ersetzt worden sei.21 Die Brücke habe früher über den Burggraben geführt.