b) In ihrem Amtsbericht vom 1. Juli 2016 hielt die KDP fest, die im nachträglichen Baugesuch beantragte Möblierung des Platzes, sowie die Wegführung und die Beleuchtung seien nicht nachvollziehbar. Ein unmöblierter Platz sei das richtige Verhalten im aufgeschütteten ehemaligen Schlossgraben. Zur Frage des Bodenbelages, Mergel oder Rasen, äusserte sich die KDP dagegen nicht. Anlässlich des Augenscheins vom 1. Dezember 2017 führte der Leiter der KDP aus, sowohl Mergel wie auch Rasen seien aus Sicht der KDP in Ordnung. Der ursprüngliche Graben sei ohnehin aufgeschüttet worden.